Anerkennung von Freien Wahlfächern
Bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen als Freie Wahlfächer ist es entscheidend, ob Sie diese an der Universität Salzburg oder an anderen tertiären Bildungseinrichtungen weltweit absolviert haben.
Für die Anerkennungen von Prüfungsleistungen, die an der Universität Salzburg absolviert wurden, als Freie Wahlfächer folgen Sie dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Für die Anerkennungen von Prüfungsleistungen, die an anderen Bildungseinrichtungen absolviert wurden, als Freie Wahlfächer folgen Sie dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Wichtig: Wichtig: Anträge auf Anerkennung (Freie Wahlfächer, etc.) sind als Bilddatei/PDF (Scan, Foto via Smartphone, etc.) per E-Mail an boris.romahn@plus.ac.at einzureichen.
Anerkennung der Pflichtpraxis im Bachelorstudium
Je nachdem, ob Sie ein Berufspraktikum, ein Auslandssemester oder ein Forschungspraktikum als Pflichtpraxis anerkennen wollen, unterscheidet sich das Procedere:
Berufspraktikum:
- Praktikum finden: Aktuelle Praktika-Angeboten finden Sie immer wieder auf der Praktika-Plattform des Fachbereich Kommunikationswissenschaft.
- Facheinschlägigkeit mit Fachbereich abklären: Damit das Praktikum anerkannt wird, muss es facheinschlägig sein. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Praktikum bzw. Praktika absolvieren bis Sie insgesamt 12 Wochen Vollzeitpraktikum vorweisen können.
- Beiblatt für jedes Teilpraktikum ausfüllen: Hier bestätigt Ihr Arbeitgeber Ihre Praktikumszeit
- Das Beiblatt bzw. die Beiblätter sind per E-Mail an boris.romahn@plus.ac.at oder im Sekreteriat des Fachbereichs einzureichen.
- Wichtig: Es ist ab sofort auch möglich, sich die Pflichtpraktika nicht erst nach Abschluss von 12 Vollzeitwochen anzuerkennen. Eine Anerkennung ist auch für bereits vier oder acht Vollzeitwochen Praktika möglich!
Forschungspraktikum:
- Genehmigung des Absolvieren der Pflichtpraxis als Forschungspraktikum durch den Fachbereich
- Absolvieren des Forschungspraktikums im Ausmaß von 12 Wochen
- Beiblatt Forschungspraktikum ausfüllen: Hier bestätigt der Leiterin / dem Leiter des Forschungsprojektes Ihre Leistungen im Rahmen des Projektes
- Bestätigung Pflichtpraxis ausfüllen: Hier tragen Sie Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer und den Titel des Forschungspraktikums ein.
- Die Bestätigung Pflichtpraxis und das Beiblatt sind im Sekretariat des Fachbereichs einzureichen.
Auslandssemester:
- Informieren und Bewerben: Es gibt verschiedenene Möglichkeiten, ein Auslandssemester zu absolvieren, beispielsweise über Erasmus+ oder Joint-Study-Programme. Je nach Programm gibt es unterschiedliche Partnerunis, Ansprechspartner*innen und Fristen.
- Learning Agreement abschließen: Mit diesem wird vereinbart, welche Prüfungsleistungen Sie für die Pflichtpraxis angerechnet bekommen und welche ggf. weiteren Sie für Freie Wahlfächer anerkennen lassen können.
- Generell müssen Sie 15 ECTS für die Anerkennung als Pflichtpraxis erwerben. Mehr Infos zu Erasmus am FB KoWi finden Sie hier.
- Bestätigung Pflichtpraxis ausfüllen: Hier tragen Sie Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer und die besuchte Universität ein
- Der für die Anerkennung notwendige PLUSonline-Antrag auf Anerkennung kann bei Herrn Romahn (boris.romahn@plus.ac.at) in der Sprechstunde gestellt werden.
- Zusammen mit dem in PLUSonline erstellten und ausgedruckten Antrag auf Anerkennung sind die Bestätigung Pflichtpraxis und das Transcript of Records im Sekretariat des Fachbereichs einzureichen.