Welche Lehrveranstaltungen soll ich im ersten Semester des KOWI-Studiums belegen?
Im ersten Semester sind folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren
- VO Einführung in die Kommunikationswissenschaft
- VO Berufsfelder Kommunikation und Medien
- UV Grundlagen 1: Einführung in das kommunikationswissenschaftliche Arbeiten
- VO/VU Grundlagen 2
- VO/VU Grundlagen 3
Das Modul Studieneingangs- und Orientierungsphase wird im ersten Semester absolviert.
Parallel zur Studieneingangsphase können im ersten Semester nur die genannten Lehrveranstaltungen aus dem Modul „Grundlagen der Kommunikationswissenschaft“ sowie Lehrveranstaltungen für die Freien Wahlfächer absolviert werden. Anrechnungen (auch von Prüfungsleistungen aus Vorstudien) sind ausschließlich erst nach erfolgreichem Abschluss der Studieneingangsphase (STEOP) möglich!
ACHTUNG: Um jederzeit einen Überblick über Ihre absolvierten und noch zu absolvierenden Lehrveranstaltungen zu behalten, benutzen Sie bitte von Beginn an den Prüfungspass. Tragen Sie jede Lehrveranstaltung ein, die Sie abgeschlossen haben, so wissen Sie stets, was Ihnen noch fehlt!
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten für Lehrveranstaltungen im BA-Studium?
PLUSOnline überprüft bei der Anmeldung zu den prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen, ob Sie die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
Zugangsvoraussetzung für alle Lehrveranstaltungen mit Ausnahme von den Grundlagen-LVs (1-3):
Der positive Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)
Zugangsvoraussetzungen für Seminare und Bachelorseminare (SE):
Für Seminare der positive Abschluss der Module 1-4, für das Bachelorseminar die absolvierte und in PLUSOnline angerechnete Pflichtpraxis und der Abschluss der Module 1-8 (außer KO Reflexion Praxis und SE Forschungsfelder 4, die zeitgleich zum Bachelorseminar noch besucht werden können, idealerweise aber bereits zuvor absolviert wurden).
Zugangsvoraussetzungen für die Methoden LV (Modul 4)
Der erfolgreiche Abschluss von Methoden 1 (VU Grundlagen Empirischen Forschens) ist die Voraussetzung für die Teilnahme an Methoden 2 (PS Qualitative Methoden). Die Teilnahme an Methoden 3 (PS Quantitative Methoden) setzt sowohl den Abschluss von Methoden 1 (VU Grundlagen empirischen Forschens) als auch von Statistik BA voraus.
Eine Anrechnung von Methoden-LV anderer Fächer ist nicht möglich. Bitte beachten Sie unbedingt die zeitliche Abfolge der jeweils nur einmal im Studienjahr stattfindenden, einzelnen Methoden-LV (VU Statistik und PS Qualitative Methoden nur im WS, VU Grundlagen empirischen Forschens und PS Quantitative Methoden nur im SS) insbesondere wenn Sie ein Auslandssemester oder ein längeres Praktikum in der Vorlesungszeit planen.
Was ist zu tun, wenn ich das Praktikum in Form eines Berufspraktikums absolviert habe? Wie komme ich zu einer Bestätigung?
Bitte laden Sie von der Homepage des Fachbereichs die Dokumente zur Bestätigung der Pflichtpraxis (Bestätigung & Beiblatt) und füllen Sie diese aus. Bitte beachten Sie: diese beinhalten auch Angaben, die nur Ihre Praktikums-/ArbeitgeberIn per Unterschrift und Stempel bestätigen kann.
Bitte reichen Sie alle Unterlagen (Bestätigung & Beiblatt) im Sekretariat des Fachbereichs Kommunikationswissenschaft ein.
Nach einer positiven Prüfung erfolgt die Anerkennung der Pflichtpraxis in PLUSOnline. Sie erhalten eine Verständigung, dass Sie die von Ihnen eingereichten Unterlagen samt der Bestätigung und des Bescheids im Sekretariat der Kommunikationswissenschaft abholen können.
Wichtig: Zuständig für die inhaltliche Prüfung/Bestätigung der Berufspraxis/Praktika ist Boris Romahn (boris.romahn@plus.ac.at).
Bitte nehmen Sie, falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Praktikum anerkannt werden kann, direkt und frühzeitig Kontakt zum genannten Kollegen auf.
Das KO Reflexion Praxis ist verpflichtend zu absolvieren – unabhängig davon, für welche Art des Praktikums (Berufspraktikum, Auslandssemester, Mitarbeit in Forschungsprojekt) Sie sich entschieden haben!
Was ist zu tun, wenn ich das Pflichtpraktikum in Form eines Auslandssemesters absolviert habe?
Sie füllen das Formular Bestätigung der Pflichtpraxis entsprechend aus und legen die Bestätigung über die Prüfungsleistungen der von Ihnen besuchten Universität (Kopie des Transcript of Records) bei. Daraus muss hervorgehen, welche LV Sie mit wie vielen ECTS und welchen Noten Sie im Rahmen des Studiums im Ausland erworben haben. Zudem müssen Sie sich die im Ausland abgeleisteten Prüfungsleistungen vorab über einen entsprechenden Antrag in PLUSOnline als Praktikum anerkennen lassen. Einen Leitfaden zum Ausfüllen des Formulars (Leitfaden Anerkennung Pflichtpraxis) finden Sie hier.
Den ausgedruckten PLUSOnline-Antrag und das ausgefüllte Formular bringen Sie in die Sprechstunde von Assoz. Prof. Dr. Thomas Herdin mit. Dort erhalten Sie – sofern die Bedingungen erfüllt sind – die Unterschrift, die Ihr Auslandssemester bestätigt.
Wichtig ist, dass Sie auf dem ausgedruckten Antrag, den Sie mit PLUSOnline erstellt haben, Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Telefonnummer anführen, da der Antrag zur Anerkennung der ausländischen Prüfungsleistungen anschließend von der Rechtsabteilung der Uni Salzburg geprüft wird. Diese wird Sie dann kontaktieren, wenn Sie den Anerkennungsbescheid in der Rechtsabteilung abholen können. Erst wenn Sie den Bescheid persönlich abgeholt haben, ist die Anerkennung erfolgreich abgeschlossen.
Die an der ausländischen Universität erworbenen ECTS (mindestens 15 ECTS) werden Ihnen für die im Modul erforderlichen 18 ECTS auf entsprechenden Antrag hin und nach Genehmigung durch die Studienbereichsleitung und die Rechtsabteilung gut geschrieben. Hierzu kommen Sie bitte in die entsprechenden Sprechstunden.
Nur wenn Sie mehr als 15 ECTS erworben haben, können diese zusätzlich für Freie Wahlfächer oder gemäß dem vor dem Auslandssemester vereinbarten Learning Agreement als Pflichtfächer angerechnet werden!
ACHTUNG: Anrechenbar im Sinne der Pflichtpraxis sind nur facheinschlägige Kurse – also Lehrveranstaltungen, die einen Bezug zur Kommunikationswissenschaft aufweisen. Nicht anrechenbar sind Sprachkurse oder LV aus anderen, nicht kommunikationswissenschaftlichen Fächern!
Das KO Reflexion Praxis ist verpflichtend zu absolvieren – unabhängig davon, für welche Art des Praktikums (Berufspraktikum, Auslandssemester, Mitarbeit in Forschungsprojekt) Sie sich entschieden haben!
Ansprechperson bei Fragen zum Auslandssemester als Pflichtpraxis ist Assoz. Prof. Dr. Thomas Herdin (thomas.herdin@plus.ac.at).
Was ist zu tun, wenn ich das Pflichtpraktikum in Form von Mitarbeit in einem Forschungsprojekt absolviert habe?
Sie füllen das Formular Bestätigung der Pflichtpraxis entsprechend aus und legen es gemeinsam mit dem Beiblatt Forschungspraktikum der Leiterin / dem Leiter des Forschungsprojektes vor, die/der Ihre Leistungen im Rahmen des Projektes bestätigt. Das Absolvieren des Pflichtpraktikums in Form einer Mitarbeit in einem Forschungsprojekt muss vorab, d.h. VOR Antritt des Forschungspraktikums genehmigt werden.
Bitte reichen Sie alle Unterlagen im Sekretariat des Fachbereichs Kommunikationswissenschaft ein.
Das KO Reflexion Praktikum ist verpflichtend zu absolvieren – unabhängig davon, für welche Art des Praktikums (Berufspraktikum, Auslandssemester, Mitarbeit in Forschungsprojekt) Sie sich entschieden haben!
In welcher Lehrveranstaltung wird die Bachelorarbeit verfasst?
Die Bachelorarbeit kann ausschließlich im Rahmen eines Bachelorseminars verfasst werden. Das Bachelorseminar kann nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Plätze frei gewählt werden. Das jeweils aktuelle Angebot an Bachelorseminaren entnehmen Sie bitte der Studieninformation, die in den Sekretariaten aufliegt, und PLUSOnline.
Die Arbeit hat einen Normtextumfang von 35 bis 45 Seiten (ca. 91.000 bis 117.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) ohne Deckblatt und Verzeichnisse. Zu den formalen Richtlinien beim Verfassen der Bachelorarbeit gehört es auch, die am FB geltenden Zitationsregeln anzuwenden.
Das Kurzgutachten zur Bachelorarbeit wird von der/vom Bachelorbetreuer/in (nach Abgabe der Studierenden) ausgefüllt und ist bitte nach ein bis zwei Wochen im Sekretariat persönlich abzuholen.
Was sind Freie Wahlfächer und wie lasse ich mir diese für mein KOWI-Studium anrechnen?
Es können Lehrveranstaltungen aus allen Studienrichtungen absolviert werden.
Empfohlen wird, Freie Wahlfächer ggf. als Studienschwerpunkt (36 ECTS) bzw. in Form einer Studienergänzung (24 ECTS) an der Universität Salzburg zu absolvieren. Freie Wahlfächer, die an der Uni Salzburg absolviert wurden, müssen angerechnet werden. Dafür ist in PLUSOnline ein Anerkennungs-Antrag zu stellen, ausgedruckt und unterschrieben einzureichen. Die Abgabe erfolgt entweder persönlich während der Sprechstunde (Dienstag, 15-17 Uhr im Raum U36), im Sekretariat oder als Scan per E-Mail an boris.romahn@plus.ac.at. Hilfe zur Antragstellung und eine Erstprüfung des Antrages erhalten Sie in der Sprechstunde der Studienassistentin Franziska Jahn (Anmeldung via boris.romahn@plus.ac.at).
Generell können auch Prüfungsleistungen, die an anderen inländischen und/oder ausländischen Universitäten und an anerkannten, postsekundären Bildungseinrichtungen erzielt wurden, als Freie Wahlfächer angerechnet werden. Dazu muss in PLUSOnline ebenfalls ein Antrag zur Anerkennung von Prüfungsleistungen ausgefüllt und gemeinsam mit einer Kopie des Leistungsnachweises (Zeugnis, Transcript of Records, u.ä.) abgegeben werden.
Kann man im BA-Studium Lehrveranstaltungen aus dem MA-Studium vorziehen?
Ja, es ist möglich Lehrveranstaltungen aus dem MA-Studium vorzuziehen. Vorraussetzung dafür ist aber, dass Sie 90% der Modulinhalte des Bachelorstudiums positiv abgeschlossen haben. Im Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft ist dies nur möglich, wenn Sie alle Pflicht-LV inkl. BA-Arbeit abgeschlossen haben, und Ihnen nur noch wenige Freie Wahlfächer fehlen. Ansonsten ist ein Vorziehen nicht möglich.
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Wie schließe ich mein Bachelorstudium ab?
Um das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft abschließen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der positive Abschluss aller Pflichtfach-Lehrveranstaltungen aus den neun Modulen Kommunikationswissenschaft im Ausmaß von 144 ECTS,
- der positive Abschluss aller Lehrveranstaltungen, die im Zuge der Freien Wahlfächer im Ausmaß von 36 ECTS absolviert wurden. Diese müssen angerechnet werden. Gleiches gilt auch für Prüfungsleistungen für die Freien Wahlfächer, die an anderen in- und ausländischen Universitäten erworben worden sind,
- die Anrechnung der Pflichtpraxis,
- die positive Benotung der Bachelorarbeit
Sind diese Kriterien erfüllt und soll das Bachelorstudium abgeschlossen werden, so müssen Sie im Prüfungspass alle (absolvierten und ggf. anerkannten) Lehrveranstaltungen der neun Module Kommunikationswissenschaft sowie die anerkannten Freien Wahlfächer eintragen im Prüfungsreferat der Kultur- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät im ersten Stock des Uniparks Nonntal (Erzabt-Klotz-Straße) persönlich abgeben. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen entsprechenden Termin.
Im Zeitraum von zwei bis drei Wochen wird den Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Kommunikationswissenschaft das Bachelorzeugnis ausgestellt und damit der akademische Grad „Bachelor of Arts“ (abgekürzt „BA“) verliehen. Anschließend kann das Zeugnis dann persönlich im Prüfungsreferat abgeholt werden. Beim Abholen kann auch die Berechnung der Durchschnittsnote beantragt und vorgenommen werden.
Wie wird die Durchschnittsnote für das BA-Zeugnis berechnet?
Die Durchschnittsnote berechnet sich folgendermaßen:
Zunächst werden die Durchschnittsnoten der einzelnen Module berechnet, indem jede Note mit der Anzahl der für die LV aufgewendeten ECTS multipliziert wird. Die Summe aller somit gewichteten Noten eines Moduls wird anschließend durch die Gesamtanzahl an ECTS des Moduls dividiert. Somit erhält man die gewichtete Durchschnittsnote der einzelnen Module, die auf ganze Zahlen ohne Dezimalstellen auf- bzw. abgerundet wird. Haben Sie die Durchschnittsnote für jedes Modul einzeln berechnet, werden alle Durchschnittsnoten der neun Module, des Wahlfachmoduls und gegebenenfalls noch eines Studienergänzungsmoduls erneut mit der jeweiligen Anzahl an ECTS gewichtet, also multipliziert, und die Summe aller Zwischenergebnisse durch 180 (aufgrund der 180 Gesamt-ECTS) geteilt. Dieses Ergebnis wird auf zwei Dezimalstellen gerundet und ist dann Ihre Durchschnittsnote des Bachelorstudiums.
Auf persönliche Anfrage berechnet Ihnen das Prüfungsreferat der KGW-Fakultät bei Abschluss des BA-Studiums Ihre Durchschnittsnote.
Was ist der Prüfungspass und warum ist dieser so wichtig?
Im Prüfungspass werden alle bereits absolvierten Prüfungsleistungen (inkl. Note, LV-Leiter und Datum der Zeugnisausstellung) eingetragen. Der Prüfungspass ist entsprechend dem Studienplan strukturiert. Der Prüfungspass dient vor allem dazu, einen Überblick zu bekommen, welche Prüfungsleistungen bzw. welche Bereiche (Module) des Studiums bereits erfolgreich abgeschlossen wurden und welche noch ausständig sind. Deshalb empfiehlt der Fachbereich allen Studierenden ab dem 1. Semester regelmäßig die positiv absolvierten Prüfungsleistungen im Prüfungspass einzutragen und diesen so aktuell zu halten.
Daneben ist der ausgefüllte Prüfungspass im Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft Voraussetzung für den Studienabschluss, denn dieser muss ausgefüllt im Prüfungsreferat der Kultur- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät im Unipark Nonntal abgegeben werden. Der Prüfungspass ist hier downloadbar.
Kann man sich den ausgefüllten Prüfungspass überprüfen lassen?
Die Überprüfung von vollständig ausgefüllten Prüfungspässen durch Fachbereichs-Mitarbeiter*Innen ist nicht möglich!
Unklarheiten bzgl. der Zuordnung einzelner LV können aber gerne in der Studienberatung bei Franziska Jahn (boris.romahn@plus.ac.at, Sprechstunde Mittwoch, 11-13 Uhr, Raum U36) besprochen werden.
Was bedeuten die roten „x“ und die grünen Häkchen in meinem PLUSOnline-Studienstatus?
Ob das rote Kreuz oder das grüne Häkchen bei der jeweiligen Prüfungsleistung in der Studienstatusübersicht in PLUSOnline erscheint, gibt Auskunft darüber, ob diese Prüfungsleistung im Studienbaum zugeordnet wurde oder nicht. Bei Freien Wahlfächern bleibt das rote „x“ auch nach Anerkennung der Freien Wahlfächer bestehen.