Inhalte & Ablauf des Bachelorstudiums

Der Gesamtumfang des Studiums beträgt 180 ECTS, das entspricht einer vorgesehenen Studiendauer von sechs Semestern. Es sind 144 ECTS aus dem Fach Kommunikationswissenschaft und 36 ECTS aus Freien Wahlfächern zu absolvieren.

Das Studium gliedert sich in neun Module. Es beginnt mit einer STEOP, die den Studierenden zur Orientierung dient und deren positiver Abschluss für die Fortführung des Studiums erforderlich ist. Im Rahmen des Bachelorstudiums ist eine facheinschlägige Pflichtpraxis im Ausmaß von 12 Wochen zu erbringen.

Das Studium schließt mit dem „BA“ („Bachelor of Arts“) ab.

Module des Studiums

Modul 1: Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)

Die STEOP bietet einen Überblick über relevante Themenstellungen und Forschungsfelder des Faches, über Berufsmöglichkeiten und aktuelle Forschungsergebnisse aus verschiedenen Bereichen der Kommunikationswissenschaft.

STEOP

(8 ECTS)

VO Einführung in die Kommunikationswissenschaft

(4 ECTS)

VO Berufsfelder Kommunikation und Medien

(4 ECTS)

 

Die positive Absolvierung der STEOP ist Voraussetzung für die Absolvierung sämtlicher weiterer Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Studiums!

Zusätzlich zur STEOP können im ersten Semester ausschließlich folgende LV parallel besucht werden:

– UV Grundlagen 1: Einführung in das kommunikationswissenschaftliche Arbeiten (4 ECTS)

– VO/VU Grundlagen 2 (4 ECTS)

– VO/VU Grundlagen 3 (4 ECTS)

Studienanfänger/innen sollten diese LV unbedingt im ersten Semester absolvieren, weil sie nur im WS angeboten werden und wichtige Zugangsvoraussetzungen für andere LV darstellen!

Modul 2: Grundlagen der Kommunikationswissenschaft

Im Modul 2 erwerben die Studierenden in der UV Grundlagen 1 – Einführung in das kommunikationswissenschaftliche Arbeiten die für das Studium erforderlichen Fähigkeiten in wissenschaftlicher Recherche, Textbearbeitung, kritischer Reflexion und wissenschaftlichem Schreiben. Des Weiteren werden Kenntnisse über Prozesse und Strukturen medialer Kommunikation vermittelt, die den Studierenden eine Orientierung ermöglichen und der Vorbildung für berufliche Tätigkeiten dienen, z.B. allg. Kenntnisse über Medienkultur und gesellschaftliche Wandlungsprozesse, Mediensysteme, Medienpolitik, Medienökonomie und Medienrecht.

Grundlagen der Kommunikationswissenschaft

(16 ECTS)

UV Grundlagen 1: Einführung in das kommunikations- wissenschaftliches Arbeiten (4 ECTS)
VO/VU Grundlagen 2 (4 ECTS)
VO/VU Grundlagen 3 (4 ECTS)
VO/VU Grundlagen 4 (4 ECTS)

Die VO Grundlagen 4 wird im Sommersemester angeboten. Wenn Sie im WS Grundlagen 1-3 bereits absolviert haben, können Sie damit das Modul 2 abschließen!

Modul 3: Theorien der Kommunikationswissenschaft

Das Modul 3 beschäftigt sich mit Basistheorien und Theorien mittlerer Reichweite, die in den verschiedenen Forschungsfeldern der Kommunikationswissenschaft zur Anwendung kommen und stellt einen Bezug zur aktuellen Forschungspraxis her, indem sich die Studierenden mit entsprechenden Publikationen von Forschungsergebnissen auseinandersetzen.

Theorien der Kommunikationswissenschaft (14 ECTS) VU Theorien 1 (4 ECTS)
VU Theorien 2 (4 ECTS)
KO Lektürekurs (6 ECTS)

Die VU Theorien 1 wird im SS angeboten, VU Theorien 2 im WS. Lektürekurse gibt es sowohl im WS als auch im SS.

Modul 4: Methoden der Kommunikationswissenschaft

In diesem Modul werden die Forschungsparadigmen der qualitativen und quantitativen Sozialforschung und ihre grundlegenden Methoden vorgestellt, wobei der Schwerpunkt auf Befragung und Inhaltsanalyse liegt. Zur Vorbereitung auf selbständiges quantitatives Forschen werden außerdem deskriptive Statistik sowie Grundlagen der Inferenzstatistik vermittelt.

Methoden der Kommunikationswissenschaft

(16 ECTS)

 

VU Methoden 1: Grundlagen empirischen Forschens

(4 ECTS)

VU Statistik BA (4 ECTS)
PS Methoden 2: Qualitative Kommunikationsforschung (4 ECTS)
PS Methoden 3: Quantitative Kommunikationsforschung (4 ECTS)

Idealerweise sollten Sie die VU Methoden 1 im zweiten Studiensemester (Sommersemester) besuchen, die VU Statistik  und das PS Methoden 2 im darauffolgenden WS und das PS Methoden 3 im folgenden SS. Denn:

Der erfolgreiche Abschluss von Methoden 1 ist die Voraussetzung für die Teilnahme an Methoden 2. Die Teilnahme an Methoden 3 (Quantitative Kommunikationsforschung) setzt sowohl den Abschluss von Methoden 1 als auch der VU Statistik BA voraus.

Erst nach erfolgreichem Abschluss der Module 1 bis 4 ist die Teilnahme an Seminaren und Bachelorseminaren möglich! Bitte beachten Sie: Methoden LV aus Nachbardisziplinen werden nicht angerechnet, d.h. Sie müssen das Modul 3 an der KOWI absolvieren.

Modul 5: Vertiefung Kommunikationswissenschaft

Im Modul 5 werden anwendungs- und berufsbezogene Fragestellungen thematisiert. Das Modul bietet Studierenden die Gelegenheit, selbst inhaltliche Schwerpunkte zu setzen, die der beruflichen Vorbildung dienen

Vertiefung Kommunikationswissenschaft

(14 ECTS)

VO/VU Vertiefung 1 (4 ECTS)
PS/UE/EX Vertiefung 2 (4 ECTS)
SE Vertiefung 3 (6 ECTS)

Modul 6: Praxisfelder Kommunikation und Medien

In den Übungen werden einerseits allgemeine Qualifikationen für Medien- und Kommunikationsberufe wie Recherchieren, Texten, Moderieren etc. vertieft und andererseits technische Fertigkeiten für die Produktion von Berichten in den verschiedenen Mediensparten erworben. Dieses Wissen wird praxisnah in verschiedenen Medienlabors, die z.T. als Lehrredaktionen ausgerichtet sind, umgesetzt und in einen wissenschaftlichen Kontext gestellt.

Praxisfelder Kommunikation und Medien

(14 ECTS)

UE Berufsbezogene Basisqualifikationen (4ECTS)
UE/EX Medienbezogenes Arbeiten (4ECTS)
PR Medienlabor (6 ECTS)

Modul 7: Praxis

In diesem Modul werden Kenntnisse über Medien, Informations- und Kommunikationsberufe und Schlüsselqualifikationen für die Berufspraxis erworben. Die Nachbereitung der Praxis und die Einordnung der Erfahrungen in den Kontext des Studiums finden in der Lehrveranstaltung „KO Reflexion Praxis“ statt.

 

Modul Praxis

(24 ECTS)

 

 

Pflichtpraxis (18 ECTS)

KO Reflexion Praxis (6 ECTS)

 

Die Pflichtpraxis kann

  1. in Form eines Berufspraktikums (12 Arbeitswochen a 40 Stunden) bzw. facheinschlägiger Berufstätigkeit (Ansprechpartner: Boris Romahn, MA, LL.B)
  2. durch ein Auslandssemester (Ansprechpartner: Assoz.Univ.Prof. Dr. Thomas Herdin)
  3. oder durch die vorab genehmigte (!) Mitarbeit an Forschungsprojekten (Ansprechpartnerin: Assoz.Univ. Prof. Dr. Martina Thiele)

absolviert werden.

Modul 8: Forschungsfelder

Das Modul Forschungsfelder vermittelt weiterführende Fähigkeiten für die wissenschaftliche Praxis, z.B. die Entwicklung von Forschungsfragen. In den weiteren Veranstaltungen des Moduls werden relevante Fragestellungen und aktuelle Ergebnisse der Kommunikationswissenschaft – speziell auch in Bezug auf die angewandten Theorien und Methoden – diskutiert und Themen durch eigene Forschungsarbeiten der Studierenden empirisch oder literaturbasiert bearbeitet.

Forschungsfelder

(18 ECTS)

UV Forschungsfelder 1 (4 ECTS)
PS Forschungsfelder 2 (4 ECTS)
PS Forschungsfelder 3 (4 ECTS)
SE Forschungsfelder 4 (6 ECTS)

Modul 9: Bachelor

In diesem Modul verfassen die Studierenden ihre abschließende Bachelorarbeit. Im Bachelorseminar erarbeiten sie ein theorie- und methodenbasiertes Konzept, das in der Bachelorarbeit umgesetzt wird.

Bachelor

(20 ECTS)

SE Bachelorseminar (6 ECTS)
Bachelorarbeit (14 ECTS)

 

Zugangsvoraussetzung für das SE BacheIorseminar ist der positive Abschluss der Module 1 – 8 mit Ausnahme des SE Forschungsfelder 4 und des KO Reflexion Praxis (Achtung: die 12 Wochen Pflichtpraxis müssen dennoch bereits erfüllt und anerkannt worden sein!). Idealerweise wurden diese beiden LVen – KO Reflexion Praxis und SE Forschungsfelder 4 –  aber bereits vor der Teilnahme am Bachelorseminar positiv absolviert.

Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit kann ausschließlich im Rahmen des Bachelorseminars erstellt werden. Die Arbeit hat einen Umfang von 35 bis 45 Seiten (91. 000 bis 117.000 Zeichen, inkl. Leerzeichen und Literaturverzeichnis). Zu den formalen Richtlinien beim Verfassen der Bachelorarbeit gehört es, die am Fachbereich geltenden Zitationsregeln anzuwenden. Weitere Vorgaben sind bitte direkt bei den Betreuerinnen und Betreuern der Bachelorarbeit zu erfragen.

Absolvieren der Pflichtpraxis

Die Pflichtpraxis kann auf drei verschiedene Art und Weise absolviert werden. Hier erfahren Studierende alles, was dabei zu beachten ist.

Das Berufspraktikum kann bei Organisationen im Medien- und Kommunikationsbereich im In- und Ausland absolviert werden. Als berufseinschlägige Praktika anerkannt werden in der Regel Praktika …

… in Medien- bzw. Kommunikationsunternehmen – Verlage, Rundfunkveranstalter, Kommunikationsagenturen (PR-, Werbung, Online) – mit zumindest einer/einem einschlägig ausgebildeten und hauptberuflich (in Vollzeit) tätigen anleitenden Praktikanten-Verantwortlichen.

… in Wirtschaftsunternehmen mit einer ausgewiesenen eigenen Kommunikationsabteilung und zumindest einer/einem einschlägig ausgebildeten und hauptberuflich (in Vollzeit) tätigen anleitenden Praktikanten-Verantwortlichen.

In jedem Fall einer Einzelprüfung und -beurteilung unterzogen werden alle weiteren Praktika. Grundsätzlich ist die Anleitung/Betreuung  durch eine einschlägig ausgebildete oder ausgewiesene Person während des Praktikums Voraussetzung für eine Anerkennung/Bewilligung. Insbesondere gilt diese Empfehlung für diverse Marketing-, Event-Marketing- und Social Media-Tätigkeiten.

Es wird ausdrücklich angeraten vor Antritt des Praktikums bzw. Abschluss eines Praktikumsvertrags  eine Beurteilung der Anerkennungsfähigkeit bei Boris Romahn einzuholen. Eine genaue Tätigkeitsbeschreibung und Angaben über die einschlägige Praktikums-Betreuungsperson sollte mitgebracht werden.

Nicht als Praktikum anerkannt werden i.d.R.

– Beschäftigungen in familieneigenen Unternehmen oder in Abteilungen von Unternehmen, in welchen Verwandte leitend oder anleitend tätig sind
– sämtliche Formen von Lehrzeiten, Ausbildung(en) und Ferialpraktika
– Praktika, die bereits vor Studienbeginn absolviert wurden
– Tätigkeiten, bei denen erkennbar kein Schwerpunkt auf Kommunikation und Medien bzw. auf Content-Produktion liegt
– Marketing-Tätigkeiten rein betriebswirtschaftlicher oder produktbezogener Natur
– rein künstlerische, kuratierende, grafische, wirtschaftliche, touristische Tätigkeiten
– Tätigkeiten, die ohne fachlich-kompetente Anleitung erfolgen

Bitte fragen Sie im Zweifelfall VOR dem Absolvieren solcher Tätigkeiten und VOR dem Stellen des Antrags auf Anerkennung nach, ob eine Anrechnung möglich ist

In der Regel umfasst das Berufspraktikum eine durchgängige Tätigkeit, kann aber auch in bis zu drei Teilen absolviert werden. Eine frühere oder bestehende, längere, facheinschlägige Berufstätigkeit kann von dem für studienrechtliche Angelegenheiten zuständigen Organ im Einzelfall als Berufspraktikum anerkannt werden.

Vor dem Auslandssemester

Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten eines Auslandssemester finden Sie hier.

Nach dem Auslandssemester

Nach dem Absolvieren des Auslandssemester, ist das Formular „Bestätigung der Pflichtpraxis auszufüllen und die Bestätigung über die Prüfungsleistungen der von Ihnen besuchten Universität (Kopie des Transcript of Records) beizulegen.

Daraus muss hervorgehen, welche LV Sie mit wie vielen ECTS und welchen Noten Sie im Rahmen des Studiums im Ausland erworben haben.

Zudem müssen Sie sich die im Ausland abgeleisteten Prüfungsleistungen vorab über einen entsprechenden Antrag in PLUSOnline als Praktikum anerkennen lassen. Mehr Informationen zur Anerkennung finden Sie unter:

Den ausgedruckten PLUSOnline-Antrag und das ausgefüllte Formular bringen Sie in die Sprechstunde von Assoz. Prof. Dr. Thomas Herdin mit. Dort erhalten Sie –
sofern die Bedingungen erfüllt sind– die Unterschrift, die Ihr Auslandssemester bestätigt.
Den ausgedruckten PLUSOnline-Antrag und das ausgefüllte Formular bringen Sie in die Sprechstunde von Assoz. Prof. Dr. Thomas Herdin mit. Dort erhalten Sie –
sofern die Bedingungen erfüllt sind– die Unterschrift, die Ihr Auslandssemester bestätigt.

Diese wird Sie dann kontaktieren, wenn Sie den Anerkennungsbescheid in der Rechtsabteilung abholen können. Erst wenn Sie den Bescheid persönlich abgeholt haben, ist die Anerkennung erfolgreich abgeschlossen.

Die an der ausländischen Universität erworbenen ECTS (mindestens 15 ECTS) werden Ihnen für die im Modul Pflichtpraxis erforderlichen 18 ECTS auf entsprechenden
Antrag hin und nach Genehmigung durch die Studienbereichsleitung und die Rechtsabteilung gut geschrieben.

Hierzu kommen Sie bitte in die entsprechenden Sprechstunden. Nur wenn Sie mehr als 15 ECTS erworben haben, können diese zusätzlich für Freie Wahlfächer oder gemäß dem vor dem Auslandssemester vereinbarten Learning Agreement als Pflichtfächer angerechnet werden!

ACHTUNG: Anrechenbar im Sinne der Pflichtpraxis sind nur facheinschlägige Kurse – also Lehrveranstaltungen, die einen Bezug zur Kommunikationswissenschaft aufweisen. Nicht anrechenbar sind Sprachkurse oder LV aus anderen, nicht kommunikationswissenschaftlichen Fächern.

Sie füllen das Formular „Bestätigung der Pflichtpraxis“ entsprechend aus und legen es gemeinsam mit dem „Beiblatt Forschungspraktikum“ der Leiterin / dem Leiter des Forschungsprojektes vor, die/der Ihre Leistungen im Rahmen des Projektes bestätigt. Das Absolvieren des Pflichtpraktikums in Form einer Mitarbeit in einem Forschungsprojekt muss vorab, d.h. VOR Antritt des Forschungspraktikums genehmigt werden. Bitte reichen Sie Sie alle Unterlagen (Bestätigung, Beiblatt, Fragebogen, Anerkennungsantrag) im Sekretariat des Fachbereichs Kommunikationswissenschaft ein.

Ansprechperson bei allen Fragen zur Pflichtpraxis in Form von Mitarbeit an einem Forschungsprojekt ist Assoz. Prof. Mag. Dr. Sascha Trültzsch-Wijnen (sascha.trueltzsch-wijnen@plus.ac.at).