Zulassungsvoraussetzungen

Für alle Fragen rund um Anmeldung, Zulassung und Einschreibung zum Studium ist die Studienabteilung der Universität Salzburg zuständig.

Der Nachweis einer Matura bzw. des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder gleichwertiger Schul- bzw. Ausbildungsabschlüsse ist die zentrale Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft an der Universität Salzburg. Ab dem Studienjahr 2019/2020 gibt es kein Aufnahmeverfahren mehr!

BewerberInnen, die nicht StaatsbürgerInnen eines Staates der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, müssen im Besitz eines rechtsgültigen Zulassungsbescheides sein (Informationen erteilt die Studienabteilung der Universität Salzburg,studium@plus.ac.at).

Interessierte am außerordentlichen Studium bzw. an der Studienberechtigungsprüfung (Kontaktperson: Monika Radler, Rechtsabteilung, monika.radler@plus.ac.at)

 

Personen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, haben die Kenntnisse dieser Sprache nachzuweisen. Die Kenntnis der Unterrichtssprache wird insbesondere durch ein Reifeprüfungszeugnis oder die Abschlussurkunde eines absolvierten Studiums auf Grund des Unterrichts in dieser Sprache nachgewiesen.

Es werden verschiedene Nachweise der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 gemäß des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ akzeptiert, wobei der Nachweis nicht älter als Jahre zwei sein darf.

Studienbewerber*innen, die Niveau B2 noch nicht erreicht haben, müssen ab Sommersemester 2019 zumindest Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 vorweisen, um in einem Universitätslehrgang die Deutschkenntnisse zu vertiefen. Erst anschließend ist die Zulassung als ordentliche*r Studierender möglich.

Ablauf der Zulassung

Für das Studienjahr 2020/2021 ist sowohl für das Bachelorstudium als auch für das Masterstudium Kommunikationswissenschaft kein Aufnahmetest zu absolvieren. Folgend finden Sie alle notwendigen Informationen und Fristen zur Zulassung.

Für das Wintersemester 2020/2021 gelten folgende Fristen der Zulassung:

Allgemeine Zulassungsfrist:
Montag, 13. Juli bis Mittwoch, 30. September 2020
Nachfrist:
Donnerstag, 01. Oktober bis Montag, 30. November 2020

Besondere Zulassungsfrist:
Ende: 10. August 2020
Die besondere Bewerbungsfrist gilt nicht für Studienbewerber*innen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie für Stipendiat*innen und Teilnehmer*innen an internationalen Mobilitätsprogrammen (z.B. Erasmus)

Der Ablauf der Zulassung gliedert sich in drei Schritte:

Schritt 1: onlineVORANMELDUNG für
– alle Personen, mit EU-Reifezeugnis oder Äquivalent, die ein ordentliches Studium erstmals aufnehmen,
– StudienbewerberInnen mit ausländischen Reifezeugnissen bzw. Studienabschluss und Zulassungsbescheid des Vizerektors für Lehre,
– Interessierte am außerordentlichen Studium (Besuch einzelner Lehrveranstaltungen),
– Studierende anderer österreichischer Universitäten, die erstmals Lehrveranstaltungen mitbelegen werden.

Hier finden Sie eine Videoanleitung hierzu.

Schritt 2: Persönliche Einschreibung

Zur persönlichen Einschreibung sind folgende Originalunterlagen erforderlich:

– Gültiges Reisedokument oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
– Reifeprüfungszeugnis (bzw. Nachweis der Studienberechtigung für die gewählte Studienrichtung)
– Zulassungsbescheid (wenn erhalten)
– Urkunde über Namensänderung (sofern nicht auf allen Urkunden Namensgleichheit besteht zB. Heiratsurkunde)
– Abgangsbescheinigung bei Übertritt von einer anderen österreichischen Universität
– Nachweis über die Matrikelnummer einer anderen österreichischen Universität oder einer Pädagogischen Hochschule (sofern vorhanden)
– Nachweis über die Sozialversicherungsnummer sofern in Österreich versichert (SV-Karte, Krankenschein)

Schritt 3: Bezahlen des Studienbeitrag (ÖH-Beitrag)
Dieser ist erst nach der erfolgten Einschreibung zu entrichten. Die Zulassung zum Studium wird rechtswirksam mit dem Einlangen des Studienbeitrages. Der Betrag beträgt aktuell 20,20 Euro.

Erst nach dem Einlangen des Beitrages können sich Studierende zu Lehrveranstaltungen anmelden.