Inhalte & Ablauf des Masterstudiums

Der Gesamtumfang für das Masterstudium beträgt 120 ECTS, wobei 108 ECTS Pflichtfächer aus dem Fach Kommunikationswissenschaft und 12 ECTS aus Freien Wahlfächern zu absolvieren sind. Das entspricht einer vorgesehenen Studiendauer von vier Semestern, nach denen Absolvent*innen mit dem Titel „Master of Arts“ (MA) abschließen.

Das Studium gliedert sich in sechs Module inkl. Masterarbeit und Masterprüfung. Die Module 3 bis 5 werden in Form von Gebundenen Wahlmodulen angeboten.

Die Studierenden müssen zu Beginn des Studiums zwischen den beiden Spezialisierungen Kommunikationswissenschaft: Vergleichende Kommunikations- und Medienforschung (A) und Digitale Kommunikationskulturen (B) wählen. Jede Spezialisierung beseht aus 3 Gebundenen Wahlmodulen (3A, 4A, 5A oder 3B, 4B, 5B). Ein Wechsel zwischen den Gebundenen Wahlmodulen ist nicht zulässig.

Module des Studiums

Modul 1: Einführung Master

Im Modul 1 werden relevante Themenstellungen und Forschungsfelder des Faches resümiert und vertieftes Wissen in Forschung und Berufspraxis von Medien und Kommunikation vermittelt. Darüber hinaus wird der Aufbau des Curriculums erläutert und in Grundlagen der Wissenschafts- und Erkenntnistheorie eingeführt.

Einführung Master

(8 ECTS)

VU Einführung Masterstudium

(4 ECTS)

VU Theoriewissen Masterstudium

(4 ECTS)

 

Der Abschluss erfolgt im Rahmen einer Modulprüfung. Der erfolgreiche Abschluss dieser Modulprüfung ist Voraussetzung für a) den Besuch der UE Vertiefung Empirischen Forschens und b) neben VU Statistik Master und KO Schlüsseltexte für KO Masterkonversatorium.

Modul 2: Theorien und Methoden

Basierend auf dem im Bachelorstudium erworbenen Grundlagenwissen werden in diesem Modul weiterführende Kenntnisse in Statistik (speziell Inferenzstatistik) sowie in ausgewählten, komplexeren Forschungsmethoden vermittelt. Im KO Schlüsseltexte werden aktuell relevante Theorien vertiefend diskutiert und hinsichtlich ihres Erkenntnisgewinns kritisch hinterfragt.

Theorien und Methoden

(14 ECTS)

KO Schlüsseltexte

(6 ECTS)

VU Statistik Master

(4 ECTS)

UE Vertiefung empirischen Forschens

(4 ECTS)

Modul 3: Spezialisierung

In diesem Modul werden forschungsorientierte Spezialisierungen im gewählten thematischen Zweig Kommunikationswissenschaft: Vergleichende Kommunikations- und Medienforschung (A) oder Digitale Kommunikationskulturen (B) angeboten. Die drei Seminarveranstaltungen zielen auf die Grundlagen projektorientierten Forschens ab.

Spezialisierung 3A / 3B

(18 ECTS)

SE Spezialisierung 1

(6 ECTS)

SE Spezialisierung 2

(6 ECTS)

SE Spezialisierung 3

(6 ECTS)

Modul 4: Mediale Produktion

Konzeption, Gestaltung und Herstellung von Medienprodukten im Kontext kommunikativer Praxisfelder stehen im Zentrum des Moduls Mediale Produktion. Je nach Wahlmodul (A oder B) werden anhand spezifischer kommunikativer Aufgabenstellungen medienpraktische Lösungsansätze analysiert, verglichen und reflektiert und auf dieser Basis ggf. eigene mediale Produkte entwickelt und gestaltet. Denkbare Ergebnisse sind Ausstellungen, Plakate, Fotoserien, Filme, Videos, TV-Magazine, Radiosendungen, Sammelbände, eBooks, Online-Journale, Weblogs, Social-Web-Plattformen, wiss. Veranstaltungen etc.

Mediale Produktion 4A / 4B

(16 ECTS)

UE Mediale Produktion 1

(4 ECTS)

PR Mediale Produktion 2

(6 ECTS)

SE/PR Mediale Produktion 3

(6 ECTS)

Modul 5: Forschungspraxis

Je nach Wahl einer der beiden Spezialisierungen (A oder B) werden in diesem Modul schwerpunktspezifisch Forschungsprojekte angeboten, die lehrveranstaltungsübergreifend in drei Stufen durchgeführt werden. Teil 1 der Projektübung führt ins Thema ein, vermittelt die grundlegende Sach- und Literaturkompetenz und erarbeitet die Fragestellungen bzw. Hypothesen, Teil 2 ist dem Methodendesign gewidmet sowie der empirischen Umsetzung und der dritte Teil evaluiert und interpretiert die Forschungsergebnisse und ermöglicht die Verwertung in Form eines Forschungsberichts, einer Publikation oder sonstigen Präsentationsform.

Forschungspraxis 5A / 5B

(14 ECTS)

UE Projekt – Teil 1

(4 ECTS)

UE Projekt – Teil 2

(4 ECTS)

SE Projekt – Teil 3

(6 ECTS)

 

Ein Projekt im Rahmen des Moduls Forschungspraxis erstreckt sich über zwei aufeinander folgende Semester. Die LV sind auf 20 Teilnehmer/innen beschränkt. Die Zusammensetzung der Studierenden bleibt während der zwei Semester des Projektes gleich. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Projekten ist nicht zulässig. Teil 1 und 2 des Projektes (UE Projekt – Teil 1 und UE Projekt – Teil 2) kann bei Interesse bereits im ersten Semester des Masterstudiums besucht werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an einem SE Projekt – Teil 3 ist der positive Abschluss von Teil 1 und 2 des identen Projektes.

Modul 6: Master

Im Masterkonversatorium haben die Studierenden Gelegenheit zur Themengenerierung, Präsentation und Diskussion ihrer jeweiligen Masterprojekte.

 

Modul Master

(38 ECTS)

KO Masterkonversatorium

(6 ECTS)

Masterarbeit

(26 ECTS)

Masterprüfung

(6 ECTS)

 

Masterarbeit und Masterprüfung

Fast geschafft: Bevor Sie den akademischen Grad des Master of arts verliehen bekommen, gilt es noch die Masterarbeit zu schreiben und die Masterprüfung zu absolvieren:

Das Thema der Masterarbeit ist einem der im Curriculum festgelegten Module zu entnehmen. Studierende sind berechtigt, Themen vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen der Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen.

Die Masterarbeit hat einen Umfang von 70 bis 90 Seiten (ca. 182.000-234.000 Zeichen ohne Leerzeichen, Deckblatt und Verzeichnisse). Details sind mit der Betreuerin/dem Betreuer zu vereinbaren.

Die kommissionelle Masterprüfung vor einem dreiköpfigen Prüfungssenat (Vorsitz, Erstprüfer*in, Zweitprüfer*in) besteht aus zwei 20-minütigen Prüfungsteilen, die thematisch von der Masterarbeit abweichen. Themen und Literatur werden frühzeitig in Absprache der Prüfungskandidat*in mit den Prüferinnen und Prüfern festgelegt, die Kandidatin bzw. der Kandidat kann Vorschläge machen. Erstprüfer*in ist i.R. gleichzeitig Betreuer*in der Masterarbeit, der/die Zweitprüfer*in muss eigenständig ausgewählt und für die Vereinbarung des Prüfungstermins (i.R. immer am Montag) kontaktiert.

Voraussetzung für die kommissionelle Masterprüfung ist der Nachweis der positiven Absolvierung und Anerkennung aller Pflichtfächer und Freien Wahlfächer im Masterstudium und die positive Benotung/Bestätigung der Masterarbeit. Der Prüfungstermin wird seitens der Kandidat*in in Absprache mit dem Prüfungssenat und dem Sekretariat der Kommunikationswissenschaft festgelegt.

Diese Personen am Fachbereich Kommunikationswissenschaft können in den angeführten Bereichen Masterprüfungen abnehmen:

Prüfer*innen